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Überprüfung der Identität, Pflicht des Maklers

Wozu dient der Grundbuchauszug
Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis (Register), welches Auskunft über Rechtsverhältnisse an Grundstücken gibt. Weiterhin sind die Größe und die Art, die Eigentumsverhältnisse, alle Rechte und Belastungen darin vermerkt.

Verkehrswert
Der Begriff Verkehrswert wird in § 194 BauGB definiert. vereinfacht: der bei einem Verkauf am wahrscheinlichsten zu erzielende Preis.
 
Wert einer Immobilie
Der Wert eines Grundstücks oder einer Immobilie lässt sich pauschal so nicht ermitteln. Wie bei jedem anderen Wertgegenstand, wird der Wert durch den Markt und die Entwicklung bestimmt, weiterhin durch die Lage und die Ausstattung. Vermietete Eigentumswohnungen in großen Wohnanlagen sind i.d.R. günstiger im Erwerb als eine freie Wohnung in begehrter und exklusiver Wohnlage. Faktoren zur Wertermittlung die Lage, die Lage, die Lage (mittendrin, weit weg, Ausblick und Einblick, Infrastruktur) das Grundstück (Altlasten, Schnitt, Form und Größe, Wohnlage, Möglichkeiten der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Belastungen in der Abt. II des Grundbuchs u.a.m.) die Bebauung (Aussehen, Instandhaltungszustand, Ausstattung, Unterkellert, Größe, Alter u.a.m.) die rechtliche Situation (Belastungen durch privat-rechtliche und öffentlich-rechtliche) Angebots- und Nachfragesituation, die regionalen Vergleichspreise  
 
Wozu dient die Teilungserklärung?
Wird eine Wohnungseigentumsanlage errichtet (Neubau) oder gebildet (Altbau), ist die Aufteilung des Grundstücks und Gebäudes in Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum und Teileigentum notwendig. Diese Aufteilung besteht aus 2 Voraussetzungen; die Abgeschlossenheitsbescheinigung (definiert die Abgeschlossenheit des Sondereigentums, also der Wohnung) und der Teilungserklärung (definiert das "kleine Gesetz" der Miteigentümer untereinander). In die Abgeschlossenheitsbescheinigungen gehören Berechnungen und Grundrisse. Aus den Grundrissen muss die "Abgeschlossenheit" des einzelnen Sondereigentums ersichtlich sein. Wird eine Wohnungseigentumsanlage errichtet, muss der Grundstückseigentümer eine Aufteilung vornehmen. Diese basiert auf den genehmigten Plänen mit Teilungserklärung und Abgeschlossenheitsbescheinigung durch die Baubehörde. In der Teilungserklärung gemäß § 8 des Wohnungseigentumsgesetzes werden dann die Miteigentumsanteile am gemeinschaftlichen Eigentum in Verbindung mit dem Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung festgeschrieben. Die Teilungserklärung bedarf der notariellen Beglaubigung.
 
Warum einen Notar beim Immobilienerwerb?
Ein Immobilienkauf ist nach (§ 311b Abs. 1 BGB) ein formbedürftiges Rechtgsgeschäft, das der Beurkundung durch einen Notar bedarf. Der Gesetzgeber hat besonders risikoreiche oder juristisch komplexe Rechtsgeschäfte einer Beurkundungspflicht unterworfen.  Der Ablauf einer Beurkundung ist im umfassend geregelt. In einer Verhandlung vor dem Notar erklären die Beteiligten ihren zu beurkundenden Willen (§ 8 BeurkG), der nach Belehrung durch den Notar in eine Niederschrift aufgenommen, vorgelesen, genehmigt und von den Beteiligten und dem Notar eigenhändig unterschrieben wird (§ 9, § 13 BeurkG). Im Rahmen der Belehrung hat der Notar als rechtskundige Person den Willen und die Ziele der Beteiligten zu erforschen, sie über rechtliche Gefahren und über die Rechtsfolgen der Beurkundung umfassend aufzuklären (Beratungsfunktion) sowie die getroffenen Regelungen eindeutig und beweiskräftig zu formulieren (Beweisfunktion). Der Notar hat den Beteiligten Wege aufzuzeigen, wie Risiken vermieden werden können. Die notarielle Urkunde ist eine so genannte öffentliche Urkunde, d. h. sie erbringt den vollen Beweis für die beurkundete Erklärung oder Tatsache. Das Originaldokument verbleibt beim Notar, der es in seiner Urkundenrolle verzeichnet. Für den Rechtsverkehr erteilt er den Beteiligten vollstreckbare Ausfertigungen der beglaubigte Abschriften. Dabei ist er, anders als ein Rechtsanwalt, zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet. Abschließend hat der Notar die Aufgabe, den Eigentumsübergang beim Grundbuchamt eintragen zu lassen und auch zu überwachen, dass die Eintragung vollzogen wird.
 
Nebenkosten beim Immobilienkauf
Jeder Immobilienkauf bringt unweigerlich einige zusätzliche Kosten mit sich. Diese sind: Notar (Vertragserstellung, Protokollierung, Anträge für das Grundbuch, Bankkorrespondenz - sofern finanziert wird) Grunderwerbssteuer (je nach Bundesland unterschiedlich. In Berlin beträgt die Grunderwerbssteuer 6 % vom Kaufpreis) Finanzierung (hierzu zählen nicht nur die Zinsen, sondern auch die Bearbeitungsgebühren) Maklerprovision (je nach Bundesland unterschiedlich. In Berlin beträgt die Provision bei Kauf i.d.R. 7,14  % vom Kaufpreis, also 6 % zzgl. Ust. z. Zt. 19 %) Eine Bespielrechnung, ausgehend von 100.000 Euro Kaufpreis: 1,50% Notarkosten 1.500 Euro 0,50% Grundbucheintrag  500,00 Euro 6,00% Grunderwerbssteuer (Berlin) 6.000,00 Euro 7,14%  Maklerprovision: 7.140,00 Euro 15,14% Gesamtkosten: 115.140,00 Euro
 
Energiepass, warum?
Der Energieausweis oder auch Energiepass genannt, ist der Ausweis Ihrer Immobilie, gleichzeitig ein Gütesiegel oder Zertifikat. Er gibt einen Überblick über die Energieeffizienzklasse, die Befeuerungsart, das Alter der Heizungsanlage und gleichzeitig Sanierungsvorschläge. Die Erstellung eines Energieausweises ist seit 01.05.2014 unabdingbare Pflicht und für Kauf- und Mietinteressenten ein Recht.
 
Alleinauftrag an den Makler, warum?
"Des Guten nicht zu viel zu tun"- mahnt die Redensart seit dem 16. Jahrhundert. Das Gleiche gilt für das Maklergeschäft. Mehrfach inserierte Objekte von unterschiedlichen Anbietern, vermitteln gezwungener Maßen den Eindruck, dass der Verkäufer unbedingt verkaufen muss oder will und erwecken in jedem Käufer den Eindruck, dass die Immobilie "wie Sauerbier" angeboten wird.  Die logische Schlussfolgerung: entweder ist mit der Immobilie etwas nicht in Ordnung oder mit dem Verkäufer! Dies macht die Immobilie unattraktiv und schreckt einfach ab. Diesen falschen Eindruck zu revidieren, dauert sehr viel Zeit und ist i.d.R. nur durch die Rücknahme des Objektes vom Markt und spätere Insertion wieder zu "heilen". Ein qualifizierter Alleinauftrag verhindert dies. Wir können zielgerichtet auf den Markt und die Interessenten zugehen. Sie erhalten von uns entsprechende Nachweise über unsere Aktivitäten. Ein Alleinauftrag (Allgemeinauftrag) verpflichtet den Makler und Immobilienberater zu gar nichts. Ihre Immobilie wird in den Bestand aufgenommen, muss aber nicht aktiv beworben und vermarktet werden. Wenn dies dann doch geschieht, sind mehrere Exposés "auf dem Markt", häufig mit widersprüchlichen Angaben. Wir garantieren absolute Gründlichkeit bei der Erstellung des Exposés, sehen uns vor Ort um, machen Fotos, besorgen notwendige Grundrisse und sind für Interessenten direkt erreichbar. Die Vermarktung erfolgt nicht nur über unsere Homepage, die eine Vielzahl von täglichen Zugriffen aufweist, sondern auch über die bekannten Immobilienportale. Sie sehen, es ist sinnvoll und unerlässlich, einen qualifizierten Alleinauftrag zu erteilen.
 
Provision
Der Makler erhält kein Honorar sondern eine Provision, auch Courtage genannt. Die Provision definiert sich als zu zahlendes Honorar nach erfolgreichem Abschluss eines Vertrages (Kaufvertrag, Mietvertrag oder auch Pachtvertrag). Wir arbeiten grundsätzlich auf Erfolgsbasis und erhalten nur dann eine Provision, wenn der Kauf- oder Mietvertrag rechtswirksam zustande gekommen ist. Die Höhe der Provision ist regional unterschiedlich hoch. Je nach Bundesland beträgt sie bei einem Verkauf bzw. Kauf 3 - 6 % zzgl. 19 % Ust. also 3,57 - 7,14 %. Bei Vermietung liegt die Provision bei 2 Nettokaltmieten zzgl. 19 % Ust. also 2,38 Nettokaltmieten. Seit dem 01.06.2015 gilt das Bestellerprinzip bei Wohnungsvermittlungen. Wer bestellt, zahlt auch. Dies gilt nur bei der Vermittlung von Mietwohnungen.
 
Mit einem Immobilienkauf oder -verkauf stehen viele Menschen vor dem für sie bedeutendsten Geschäft ihres Lebens. Und wie jedes,  so braucht vor allem dieses wichtige Geschäft Ihr Vertrauen! Dank unserer Beratung können Sie gut einschätzen, dass unser Leistungsportfolio und unsere Kompetenz Ihnen eine professionelle, rasche und verlässliche Investition in die Zukunft sichern. Die C & S Immobilienberatung mit Cornelia Strauß bietet Ihnen umfassende Transparenz und Zeit. Wir sind Makler mit Schwerpunkt Berlin und Umgebung und kennen den Markt seit 15 Jahren. Deshalb bieten wir Ihnen, egal ob Eigentümer, Käufer, Verkäufer oder Mieter, einen bewährten und umfangreichen Komplettservice. Der wird angepasst an Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse, die wir gern mit Ihnen gemeinsam entwickeln. Über alle Chancen und Risiken einer Immobilie beraten wir ehrlich und offen. So erhalten Sie ein möglichst genaues Bild von der Realisierbarkeit Ihrer Bedingungen und Wünsche. Wir erläutern Ihnen genau wie wir unsere Dienstleistung für Sie angehen und präsentieren Ihnen alle Umstände des Immobiliengeschäfts. Dazu gehören professionelle Marketing-Maßnahmen und eine realistische und am Markt orientierte Einschätzung der Zeit für Ihre Suche und eine faire Preisermittlung, die Ihnen zeigt, für welchen Betrag Ihre Immobilie realistischer Weise verkauft oder gekauft oder vermietet werden kann. Seit 2001 sind wir am Markt aktiv und bieten • einen vorbildlichen Besichtigungsservice • eine am Markt orientierte Bewertung von Immobilien (Verkehrswertermittlung nach §194BauGB und WertV'02) • ein Gutachten über Baumängel und Bauschäden durch qualifizierte Bau-Gutachter • eine seriöse Baukostenermittlung und Prüfung von Neubauvorhaben durch Gutachter für schlüsselfertige Häuser und Bauträger-Projekte • routinierte Beratung und Hilfe insbesondere beim Wechsel von einem Eigentum zum nächsten • Empfehlungen für Handwerker und andere Dienstleister rund um die Immobilie • den vorgeschriebenen Energie-Pass, bzw. Energie-Ausweis eines zertifizierten Gutachters und Energie-Beraters Wir erstellen für Sie ein professionelles und aussagekräftiges Exposé mit attraktiven Fotos. Sie finden dann Ihr Objekt mit Fotos und Beschreibung im Internet. Wir schalten entsprechende Zeitungsannoncen, erledigen für Sie die Besichtigungstermine, die Kaufpreisverhandlungen oder die Bonitätsprüfung. Sie erwartet ein Geschäft, das in einer, in unserer Hand umfassend und gewissenhaft ausgeführt wird.   Ihre C & S Immobilienberatung: Auf uns können Sie sich verlassen!
 
Lernen Sie unsere Möglichkeiten kennen! Vereinbaren Sie einen Termin. Testen Sie unsere Kompetenz. Machen Sie sich bei einem unverbindlichen Gespräch ein persönliches Bild von uns. Nach unserer Präsentation entscheiden Sie über Ihre Zusammenarbeit mit uns. Entscheiden Sie sich für die Auftragserteilung, erfolgen die Erstbesichtigung Ihrer Immobilie und der Abschluss eines Maklervertrages, der auch für Ihre Sicherheit sorgt. Anschließend erhalten Sie • eine umfassende Objektanalyse mit allen notwendigen Angaben über Ihre zu verkaufende oder gesuchte Immobilie • eine umfangreiche Marktanalyse • eine faire Ermittlung des markt- und objektgerechten Kaufpreises • die Erstellung Ihrer Strategiegrundlage: Pro- und Kontraliste • die Auswertung und Zusammenstellung aller Objektunterlagen • Behördengänge für fehlende Unterlagen  
 
Ein qualitativ hochwertiges Marketing steht vor Ihrem Erfolg. Deshalb erledigen wir für Sie • den Abgleich unserer vorgemerkten Kaufinteressenten mit Ihrer Immobilie • die Schaltung von Inseraten in allen namhaften Immobilienportalen • die kontinuierliche Bewerbung Ihres Objektes in den regionalen Zeitungen • die Präsentation Ihrer Immobilie auf unserer Homepage • die Durchführung und Koordination von individuellen Besichtigungsterminen • Besichtigungen in Absprache auch am Wochenende und an Feiertagen • die Organisation von Open-House Veranstaltungen • Nachfasstelefonate nach Besichtigungen mit den Kaufinteressenten • Qualifizierung der Kaufinteressenten und Unterstützung bei der Finanzierung • Sie sind immer bestens informiert: unser Kundenportal (Objekt-Tracking) • die kontinuierliche Überprüfung unserer Marketing-Strategie
 
Seit dem 01.06.2015 gilt das Bestellerprinzip. Es folgt dem Grundsatz, dass der Besteller die Kosten trägt. Diese betragen in der Regel zwei Nettomieten zzgl. MwSt. Bislang konnten alle Beteiligten frei entscheiden und vereinbaren, wer welche Kosten trägt. Das Bestellerprinzip geht nun davon aus, dass der Vermieter/Verkäufer den Makler mit der Vermittlung der Mietwohnung beauftragt. Deshalb tragen nun i.d.R. der Vermieter/Verkäufer/Auftraggeber die Kosten. Die vom Gesetzgeber vorgegebenen anderen Möglichkeiten, also, der Mietinteressent beauftragt den Makler mit der Suche nach einer geeigneten Mietwohnung und trägt dann alle entstehenden Kosten, lassen sich im Berufsalltag nicht realisieren. Nach Gesetzesvorschrift darf dem Makler nur ein ihm bis dato unbekanntes aktuelles Wohnungsangebot unterbreitet werden. Diese Wohnung darf der Makler - sollte dem ersten Interessenten die Wohnung nicht gefallen - aber keinem weiteren Interessenten anbieten. Die hier zu leistenden Vorarbeiten, also Beschaffung aller notwendigen Angaben wie Wohnungsgröße, Anzahl der Zimmer, Bad mit Fenster, Wanne oder Dusche, Einbauküche, Balkon. Das Anfordern von Grundrissen, in der Regel werden Grundrisse vor Ort selber erstellt, da nicht vorhanden oder zur Verfügung gestellt, die Vorortbesichtigung, damit eine ausführliche und genaue Beschreibung erfolgen kann, Anfertigen von Fotografien und schlussendlich dann die Erstellung eines Exposés. Diese Arbeiten sind, wenn auch für den Endkunden nicht ersichtlich, sehr sehr zeitaufwendig und müssen akkurat erstellt werden, um Fehler - und Makler sind auch Menschen - auch Flüchtigkeitsfehler - zu vermeiden. Es ist immer besser, etwas gleich richtig zu machen, als permanent zur korrigieren. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Vermieter nicht geneigt sind, die Wohnungsschlüssel im Vorfeld zur Verfügung zu stellen, d. h., alle Arbeiten und Vororttermine müssen mit 2 oder 3 Beteiligten terminlich abgesprochen werden. Bis alle Fakten und notwendigen Daten für ein aussagekräftiges Exposé soweit recherchiert, Absprachetermine absolviert und Informationen zusammengetragen werden, vergehen nicht selten 1 bis 3 Wochen, die im Falle eines Nicht-Abschlusses, der durchaus regelmäßig vorkommt, umsonst investierte Arbeit gewesen sein können. Denn der Gesetzgeber verbietet es dem Makler, das von ihm erarbeitete Exposés ein weiteres Mal zu verwenden. Diese Regelung kommt einem Berufsverbot gleich und hat bislang weltweit keine Vergleiche.  
 
Damit wir schnell und zuverlässig planen und kalkulieren können, brauchen wir - am Besten schon beim Kennenlernen - folgende Informationen:
- Baujahr des Objekts, letzte Renovierung/Sanierung
- den aktuellen Grundbuchauszug
- den Lageplan des Grundstücks
- die Grundrisse des Objektes
- Ansichten des Objektes
- ggf. Baubeschreibung des Objektes (enthalten in Teilungserklärung)
- Teilungserklärung
- Berechnungen zum Objekt
- Hausgeldabrechnungen, Protokolle der Eigentümerversammlungen, aktueller Wirtschaftsplan
- Mieterunterlagen (Verträge, Abrechnungen)  
 
Lageplan, Grundrisse und Ansichten des Objektes
Der Käufer benötigt diese Unterlagen in aller Regel für die Finanzierung. Außerdem ist eine Immobilie für Kunden viel interessanter, wenn gleich ersichtlich ist, ob die vorhandene Raumaufteilung für die eigenen Bedürfnisse ausgelegt ist bzw. umgesetzt werden kann.
 
Berechnungen des Objektes
Gemeint sind hier in die Wohnflächenberechnung und die Berechnung des umbauten Raumes. Diese Unterlagen werden von der Bank für die Finanzierung benötigt. Außerdem sind diese Unterlagen, vor allem die Wohnflächenberechnung, erforderlich, um eine korrekte Angabe bei den Größen der Räume zu machen.
 
Baubeschreibung des Objektes
Einige Käufer haben großes Interesse an der Baubeschreibung der Immobilie, die sie erwerben möchten. Hier sind alle Materialien und Aufbauten (zum Beispiel Wandaufbau) zu erkennen. Die Baubeschreibung gibt einen recht zuverlässigen Eindruck über die Grundsubstanz des Gebäudes.
 
Teilungserklärung
Das ist das "kleine Gesetz der WEG" (Wohnungseigentümergemeinschaft) und daher für einen Erwerber unerläßlich.
 
Hausgeldabrechnungen
Hieraus sollten sich die laufenden Kosten der Wohnung (Betriebs- und Heizkosten, Instandhaltungsrücklage, Verwaltergebühr usw.) ergeben.
 
Protokolle der Eigentümerversammlungen
Für einen Erwerber sehr wichtig (und Einsichtnahme ist inzwischen auch vorgeschrieben) um z. B. zu erfahren, wie die Eigentümerversammlungen ablaufen, ob es Probleme innerhalb der Gemeinschaft gibt oder ob Instandhaltungsmaßnahmen in der Vergangenheit oder auch in der Zukunft geplant sind.
 
Wirtschaftsplan
Hieraus kann der Erwerber ersehen, wie sich das Hausgeld zukünftig entwickelt.
 
Energiepass
Die Vorlage eines Energiepaßes ist inzwischen vorgeschrieben und Ihr WEG-Verwalter hat diesen sicherlich in seinen Unterlagen.
 
Mieterunterlagen
Damit der potentielle Käufer einen guten Überblick erhält, ist die Einsichtnahme in die Mieterunterlagen (Mietverträge, Abrechungen, Kautionshöhe usw.) sinnvoll und wird von jedem Kapitalanleger angefordert.
 
Mit Terminen, Aufgaben und Tipps für Ihre Umzugsplanung. Drucken sich diese Checkliste aus und haken Sie einfach die Aufgaben ab, die Sie schon erledigt haben. So behalten Sie den Überblick über Ihren Umzug. Alte Wohnung
[ ] Alte Wohnung kündigen. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Notieren Sie sich Ihre (gesetzliche) Kündigungsfrist gemäß Mietvertrag.
[ ] Kautionsrückzahlung. Sie haben Anspruch auf Zins und Zinseszins. Neue Wohnung
[ ] Ihre neue Adresse. Notieren Sie sich hier Ihre neue Adresse, dann haben Sie diese immer griffbereit. _______________________________________________________________ _______________________________________________________________ _______________________________________________________________
[ ] Mietvertrag prüfen. Die Kaution darf höchstens 3 Nettokaltmieten betragen, zahlbar in 3 Raten auf ein verzinsliches Sonderkonto, Sparbuch oder als Bankbürgschaft o.ä. Die Maklerprovision trägt in der Regel seit 01.05.2015 der Vermieter.
 
Wohnungsübergabe
 Was steht im Mietvertrag?
[ ] Besenrein
[ ] Teppichreinigung
[ ] Wände streichen
[ ] Türen streichen
[ ] Decken streichen
[ ] Fenster streichen
[ ] Umbau/Renovieren.
 
Erstellen Sie einen Umbau-/Renovierungsplan:
Was, wann, wer?
 
[ ] Übergabeprotokoll
Fertigen Sie immer ein Übergabeprotokoll an (eventuell mit Fotos), und lassen Sie es unterzeichnen.
 
[ ] Ablöse
Halten Sie Ablöse für Möbel und Küche mit Ihrem Vermieter oder Vor- bzw. Nachmieter schriftlich fest. Umzug ins Ausland Informieren Sie sich rechtzeitig über Pässe, Zollbestimmungen, Visa, Arbeits-/Aufenthaltserlaubnis, Impfung, (Auslands-) Krankenversicherung, Inventarliste, evtl. MwSt.-/Steuer-/Rückerstattungen. Arbeitgeber informieren
 
[ ] Umzugsurlaub
Manche Arbeitgeber gewähren ein bis zwei Tage Sonderurlaub bei einem Umzug. Informieren Sie sich.
 
[ ] Berufsbedingter Umzug
Falls Ihr Umzug berufsbedingt ist, sind die Kosten zum Teil absetzbar. Umzug / Möbeltransport
 
Do-it-yourself oder über ein Umzugsunternehmen
Entscheiden Sie sich rechtzeitig, ob Sie den Umzug selbst machen wollen, oder ob Sie lieber auf ein Angebot einer Umzugsfirma zurückgreifen.
 
[ ] Do-it-yourself Umzug
Falls Sie den Umzug selbst machen wollen, denken Sie daran, rechtzeitig einen Leih-LKW oder Kleintransporter, Umzugszubehör wie Gurte, Decken, Sackkarren und viele gute Freunde zu organisieren. Mietwagenfirmen (Lex) gibt's im Internet, Zubehör finden Sie hier, nur für die guten Freunde müssen Sie selbst sorgen.
 
[ ] Umzug mit Umzugsunternehmen
Wenn Sie mit einem Umzugsunternehmen umziehen wollen, sollten Sie sich rechtzeitig Angebote einholen. Mit Umzugsfritze können Sie das bequem von Zuhause aus über das Internet tun.
Hinweise für den Umzug mit dem Möbelspediteur Hier haben wir die wichtigsten Hinweise für den Umzug mit einem Möbelspediteur für Sie zusammengefasst: Die Haftung ist im HGB § 451 f gesetzlich geregelt. Die Haftung des Möbelspediteurs ist auf höchstens EUR 620,00 je cbm Umzugsgut beschränkt. Äußerlich erkennbare Schäden müssen spätestens am Tag nach der Ablieferung angezeigt werden. Äußerlich nicht erkennbare Schäden müssen innerhalb von 14 Tagen angezeigt werden. Es ist eine detaillierte Anzeige erforderlich; pauschale Schadenanzeigen genügen auf keinen Fall.
 
Packen
Wichtig: Wer packt haftet! Falls Sie mit einem Umzugsunternehmen umziehen wollen, überlegen Sie sich vorher, wer packt. Denn wer packt, der haftet! Persönliches und Wichtiges sollten Sie immer selbst packen und transportieren!
 
Umzugskosten
Wie viel kostet ein Umzug?
 
Unser Extra-Tipp für Ihren Geldbeutel:
Umzugskosten können steuerlich absetzbar sein. Alle Steuersparmöglichkeiten und viele geldwerte Tipps zum Umzug finden Sie bei Ihrem STEUERBERATER.
 
Ummelden / Adressänderungen
Überlegen Sie, wem Sie die Änderung Ihrer Adresse mitteilen müssen. Melden Sie Sich rechtzeitig ab und beachten Sie eventuelle Kündigungsfristen. Das kann Ihnen eine Menge Geld sparen! Vergessen Sie auch nicht, sich an Ihrem neuen Wohnort wieder anzumelden!
 
Telefon/Fax/Internet
[ ] Festnetzanschluss
[ ] Mobiltelefon/Handy
[ ] Internetanschluss
 
Versorgungswerke
[ ] Wasser
[ ] Strom
[ ] Gas
[ ] Heizung
 
Post
[ ] Nachsendeantrag
[ ] Postfach kündigen/ändern
 
Versicherungen
[ ] Krankenkasse
[ ] Hausratversicherung
[ ] Private Haftpflichtversicherung
[ ] Kfz Haftpflichtversicherung
[ ] Haus-/Grundbesitzversicherung
[ ] Gebäudewasserschadenversicherung
[ ] Lebensversicherung
[ ] private Unfallversicherung
[ ] Berufsunfähigkeitsversicherung
[ ] private Zusatzversicherung
 
Banken und Sparkassen
[ ] Giro- und Sparkonten
[ ] Daueraufträge
[ ] Bausparvertrag
[ ] Kreditkarten
[ ] Depots Ämter, Behörden und andere öffentliche Stellen
[ ] Einwohnermeldeamt (innerhalb einer Woche anmelden)
[ ] Zulassungsstelle (neue Doppelkarte nötig)
[ ] Finanzamt
[ ] Arbeitsamt
[ ] Kindergeldstelle
[ ] Kindergarten
[ ] Schule
[ ] Kirche
[ ] Bafög-Stelle
[ ] Kreiswehrersatzamt
 
Sonstiges
[ ] GEZ
[ ] Arbeitgeber
[ ] Geschäftspartner
[ ] Automobilclub
[ ] Kabelfernsehen
[ ] Tageszeitung
[ ] Zeitschriften Abo
[ ] Hausmeister
[ ] Hausverwaltung
[ ] Vereine, Fitnessstudio
[ ] Wartungsverträge
[ ] Verwandte und Freunde
[ ] Theater- und Konzertabos
[ ] Sonstige Abos
[ ] Bücherclubs
[ ] Dauerkarten
[ ] Kundenkarten (Bahncard, Bäder, Fitness, etc.)
[ ] Zahnarzt
[ ] Andere Ärzte Tipp: Notieren Sie sich Ihre wichtigen Telefonnummern auf einem Zettel und heften Sie diesen zu Ihrer Umzugscheckliste. So haben Sie die Nummern immer griffbereit.
 
Mitbewohner
[ ] Kinder
Bringen Sie Ihre Kinder am Umzugstag bei Freunden, Verwandten oder einem Babysitter unter. So können Sie sich voll auf Ihren Umzug konzentrieren und Ihre Kinder langweilen sich nicht. Kümmern Sie sich rechtzeitig vorher darum.
[ ] Haustiere
Ein Umzug bedeutet für Ihre Haustiere großen Stress. Bringen Sie diese lieber am Umzugstag bei Freunden, Verwandten oder in der Tierpension unter.
[ ] Pflanzen
Vergessen Sie nicht, Ihre Pflanzen vor dem Umzug noch einmal zu gießen, am Umzugstag ist dafür meist nur wenig Zeit. Gegebenenfalls müssen Pflanzen auch abgestützt bzw. eingepackt werden.
[ ] Hausmeister und Nachbarn
Geben Sie Ihrem Hausmeister und Ihren Nachbarn rechtzeitig vor Ihrem Umzug Bescheid.
[ ] notwendige Medikamente und Babybedarf
[ ] wichtige Schlüssel, Dokumente und Fotoapparat
[ ] Wertgegenstände, Münzen, Schmuck und Bargeld
 
6 goldene Packer-Regeln
1. Nicht zu voll und nicht zu schwer (max. 25 kg)
2. Schweres nach unten und Gleiches zu Gleichem
3. Bücher, Platten, Bilder hochkant stellen/packen
4. Porzellan, Gläser, Teller hochkant und gut polstern
5. Geräusch-Test durch leichtes Schütteln des Kartons
6. Mit dem Zielort kennzeichnen
 
Richtiges Packmaterial
Das richtige Packmaterial ist beim Umzug sehr wichtig, damit Ihre Möbel auch heil und unbeschadet an Ihrem neuen Wohnort ankommen. Es gibt spezielle Umzugskartons für Wäsche, Bücher, Bilder und Lampen; Kleiderkisten, Packpapier, Noppenfolie, Bettensäcke, Schonbezüge und Schutzhüllen für Matratzen, Couch und Sessel.  
 
Die Checkliste für Ihren Umzugsendspurt Hier noch einmal die wichtigsten Dinge, an die Sie kurz vor Ihrem Umzug bzw. am Umzugstag denken sollten. Lesen Sie sich die Liste gründlich durch, damit Sie nichts vergessen. so früh wie möglich
[ ] Packmaterial besorgen
[ ] Keller/Speicher ausmisten
[ ] alte Möbel inserieren / Recyclinghof anrufen
[ ] Möbel-Stellplan für die neuen Räume erstellen
[ ] Vorhänge/Gardinen ausmessen 3 Tage vorher
[ ] Packen des Hausrates
[ ] Gefriertruhe abtauen 1 Tag vorher
[ ] Fußböden/Teppiche abdecken
[ ] Leih-LKW/Transporter abholen
[ ] Möbel abbauen
[ ] Zufahrts-/Aufzugsschlüssel besorgen
[ ] Parkplätze für alte und neue Wohnung freihalten
[ ] Kühlschrank abtauen, Kühlbox herrichten Umzugstag
[ ] Früh aufstehen und in Ruhe frühstücken [ ] Persönliches und Wichtiges in einen Koffer packen und ins Auto
[ ] LKW beladen: 1. Kartons 2. Möbel 3. Schränke 4. Pflanzen
[ ] Brotzeit und alkoholfreie Getränke für Alle
[ ] Seife, Handtücher, Klopapier, Waschzeug sowie Putz-/Reinigungsmittel und Müllsäcke separat bereit halten
[ ] Hand-/Stehlampe, Verlängerungskabel, Klebeband, Werkzeug und Filzstifte griffbereit halten [ ] Klingel-, Haustür, Briefkastenschilder ummontieren
[ ] Aufbau der Möbel nach Stellplan
[ ] Montage Lampen, Vorhänge  
 
Viel Glück und alles Gute in Ihrer neuen Wohnung wünscht Ihnen Ihr Team von C&S Immobilien